Gesetzliche Gewährleistung
Als Verbraucher haben Sie beim Kauf von Waren innerhalb der Europäischen Union Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.
Sollte ein gekauftes Produkt Mängel aufweisen, nicht der beschriebenen Beschaffenheit entsprechen oder nicht wie vorgesehen funktionieren, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Ist dies nicht möglich oder kann die Nachbesserung beziehungsweise der Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgen, können Sie eine vollständige oder teilweise Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Abhängig von den geltenden nationalen Vorschriften können Ihnen darüber hinaus weitere Verbraucherrechte zustehen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten sowie zu den geltenden Regelungen innerhalb der Europäischen Union finden Sie auf der offiziellen Informationsseite der Europäischen Union:
Gewährleistungen und Garantien – Ihre Rechte als Verbraucher


